Gesetz - FlugfunkV
Verordnung über Flugfunkzeugnisse
§ 5 Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zu einer Prüfung für den Erwerb eines Flugfunkzeugnisses muss schriftlich unter Angabe der beantragten Zeugnisart spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin bei der Prüfungsbehörde erfolgen.

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