Gesetz - 2. FlugLSV
Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 2. FlugLSV
§ 6 Zugänglichkeit der Normblätter
DIN-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen und beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.