Gesetz - FluLärmHmbV
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Hamburg (Fuhlsbüttel)
§ 4
Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50.000 und in Blättern der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:5.000 dargestellt. Die topographische Karte ist als Anlage 2 dieser Verordnung beigefügt. Die Blätter der Deutschen Grundkarte sind beim Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg, ABC-Straße 19, 2000 Hamburg 36, zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert niedergelegt.

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