Gesetz - FluLärmKölnV
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Köln/Bonn
§ 4
Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50.000 und in Blättern der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:5.000 dargestellt. Die topographische Karte ist als Anlage 2 dieser Verordnung beigefügt. Die Blätter der Deutschen Grundkarte sind beim Regierungspräsidenten Köln, 5 Köln, Zeughausstr. 4 - 8, zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert niedergelegt.