Gesetz - FluLärmLeip/HaV
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Leipzig/Halle
§ 1
Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festgesetzt.
















