Gesetz - FluLärmMünsterV
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Münster/Osnabrück
§ 1
Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des Verkehrsflughafens Münster/Osnabrück wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festgesetzt.