Gesetz - FluLärmMünsterV
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Münster/Osnabrück
§ 4
Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in einer topographischen Karte im Maßstab 1 : 50.000 und in Karten im Maßstab 1 : 5.000 dargestellt. Die topographische Karte ist dieser Verordnung als Anlage 2 beigefügt. Die topographische Karte und die Karten im Maßstab 1 : 5.000 sind bei dem Oberkreisdirektor des Kreises Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert niedergelegt.