Gesetz - FluLärmMüV 1996
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen München
§ 5
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet