Gesetz - FluLärmPadV
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Paderborn/Lippstadt
§ 4
Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in einer topographischen Karte im Maßstab 1 : 50.000 und in Karten im Maßstab 1 : 5.000 dargestellt. Die topographische Karte ist dieser Verordnung als Anlage 2 beigefügt. Die topographische Karte und die Karten im Maßstab 1 : 5.000 sind bei dem Oberkreisdirektor des Kreises Paderborn, Aldegreverstraße 10 - 14, 33102 Paderborn, zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert niedergelegt.

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