Gesetz - FluLärmWittmV
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Wittmundhafen
Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1 der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Wittmundhafen in der Fassung der Zweiten Änderungsverordnung vom 25. Oktober 1999)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1999, 2153 - 2154

Verkleinerung der Kartendarstellung
1 : 50.0000
 
Lärmschutzbereich
für den militärischen Flugplatz Wittmundhafen
 
- Zweite Änderung -
 
(Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm
vom 30. März 1971, BGBl. I S. 282)
 
Zeichenerklärung
 
...Begrenzungslinie der Schutzzone
...Begrenzungslinie mit Verstärkung durch Rasterband
...Nummer eines Kurvenpunktes
 
Das rechtwinklige Koordinatengitter entspricht dem Gauß-Krüger-System mit 3 Grad breitem Meridianstreifen. Es zeigt zugleich die Begrenzung der zugehörigen Blätter der Deutschen Grundkarte 1 : 5.000.
 
Kartengrundlage:
Topographische Karte 1 : 50.000
L 2512 (1994), L 2514 (1995)
Vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers:
Landesvermessung + Geobasisinformation Niedersachsen B5-696/95
 
Kartographische Bearbeitung:
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Frankfurt am Main, 1998
 
... (nicht darstellbare Topographische Karte)

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