Gesetz - FMSASatz 2011
Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
§ 3 Rechts- und Fachaufsicht
Die FMSA untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Die Rechts- und Fachaufsicht umfasst auch die Weisungsbefugnis des Bundesministeriums der Finanzen gegenüber der FMSA.