Gesetz - FMStBG
Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz - FMStBG
§ 11 Keine Mitteilungspflicht für wesentliche Beteiligung
§ 27a des Wertpapierhandelsgesetzes findet keine Anwendung auf den Erwerb von Anteilen durch den Fonds.

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