Gesetz
Art 1
Dem in Malaga-Torremolinos am 25. Oktober 1973 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Internationalen Fernmeldevertrag einschließlich seiner Anlagen wird zugestimmt. Der Vertrag sowie das Schlußprotokoll und die Zusatzprotokolle I bis VI vom 25. Oktober 1973 werden nachstehend veröffentlicht.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet