Gesetz - FotoLabAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotolaboranten/zur Fotolaborantin
Anlage (zu § 4)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fotolaboranten/zur Fotolaborantin
(Fundstelle: BGBl. I 1981, 90 - 93)

Lfd. Nr.Teil des Ausbildungsberufsbildszu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnissezeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr
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1Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs (§ 3 Nr. 1)a)Betriebsorganisation und Arbeitsaufgaben des Labors beschreibenwährend der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
b)die im Ausbildungsbetrieb geltenden Regelungen über Arbeitszeit, Verhalten am Arbeitsplatz, Vollmachten und Weisungsbefugnisse beschreiben
c)die Stellung des Ausbildungsbetriebs im Wirtschaftsbereich Fotografie beschreiben
d)Ausbildungsordnung und betrieblichen Ausbildungsplan erläutern
e)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag erläutern
2Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und Arbeitshygiene (§ 3 Nr. 2)a)die für den Ausbildungsbereich wesentlichen Bestimmungen der gesetzlichen und betrieblichen Arbeitsschutzvorschriften erläutern
b)für den Ausbildungsbereich geltende Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, erläutern
c)unfallverursachendes menschliches Fehlverhalten, berufstypische Unfallquellen und Unfallsituationen beschreiben
d)Gefahren, die von Chemikalien, Gasen, Säuren und Laugen, vom elektrischen Strom und von der Preßluft ausgehen, erläutern und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung nennen
e)Brandverhütungs- und Feuerschutzeinrichtungen erläutern; Feuerlöscher einsetzen
f)Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz bedienen
g)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und Sofortmaßnahmen zur Erste-Hilfe-Leistung einleiten
h)arbeitsplatzbezogene Ursachen der Umweltbelastung, -Verschmutzung und -Vergiftung sowie Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung nennen und berücksichtigen
i)Notwendigkeit und Bedeutung der Arbeitshygiene erläutern
3Einsetzen, Pflegen und Instandhalten von Maschinen, Arbeitsgeräten und Einrichtungen (§ 3 Nr. 3)a)die funktionale Ordnung der Arbeitsplätze beschreiben und ihre Notwendigkeit begründen
b)Maschinen, fotografische Geräte und Einrichtungen sachgemäß und energiesparend einsetzen, instandhalten und mit geeigneten Mitteln pflegen
4Verwenden lichtempfindlicher Materialien (§ 3 Nr. 4)a)Eigenschaften lichtempfindlicher Materialien beschreiben4 
b)Unterschiede zwischen lichtempfindlichen Materialien, insbesondere nach Typ, Fabrikat und Konfektionierung, erläutern
c)lichtempfindliche Materialien Verwendungszwecken zuordnen
d)über die Haltbarkeit lichtempfindlicher Materialien Auskunft geben
e)lichtempfindliche Materialien handhaben und lagern
5Ansetzen fotochemischer Bäder und Lösungen (§ 3 Nr. 5)a)den Einsatz von Chemikalien planen3 
b)Chemikalien handhaben und lagern
c)Gefäße und Behälter füllen, entleeren, verschließen, kennzeichnen und reinigen
d)Bäder und Lösungen ansetzen, regenerieren und kontrollieren
e)über den Rejuvenierungs- und Entsilberungsprozeß Auskunft geben 2
f)fotografische Bäder neutralisieren, rejuvenieren und entsilbern
6Anfertigen einfacher fotografischer Aufnahmen (§ 3 Nr. 6)a)die Entstehung des fotografischen Bildes beschreiben2 
b)Aufbau und Funktion gebräuchlicher Kameras beschreiben
c)einfache Kameras handhaben
d)einfache fotografische Aufnahmen anfertigen
7Anfertigen einfacher fotografischer Reproduktionen (§ 3 Nr. 7)a)Aufbau und Anordnung der Geräte für die Aufsicht- und Durchsichtreproduktion beschreiben 3
b)Aufnahmematerialien unterschiedlichen Vorlagen zuordnen
c)Kamera einschließlich Zubehör, Hilfsmittel und Beleuchtungseinrichtung handhaben
d)einfache Reproduktionen nach Maßgabe des Auftraggebers anfertigen
8Vorbereiten von Laborarbeiten (§ 3 Nr. 8)a)den Weg der Aufträge vom Eingang bis zur Auslieferung erläutern7 
b)belichtete Filme für die Entwicklung vorbereiten, insbesondere vorsortieren und kennzeichnen
c)entwickelte Filme den weiteren Bearbeitungsstationen zuordnen und kennzeichnen
d)die Positivbearbeitung vorbereiten
9Entwickeln in Schwarzweiß und in Farbe (§ 3 Nr. 9)a)chemische Vorgänge bei der Negativ-, Positiv- und Umkehrentwicklung beschreiben10 
b)über gebräuchliche Entwicklungsprozesse Auskunft geben
c)Arbeitsweise gebräuchlicher Entwicklungsmaschinentypen und der Entwicklungssysteme erläutern
d)Entwicklungsfaktoren, insbesondere Zeit, Temperatur, Konzentration und Bewegungsrhythmus, erläutern
e)Negativ- und Umkehrfilme sowie Positive manuell und maschinell entwickeln5 
f)Abläufe automatischer Entwicklungsprozesse überwachen und korrigieren
g)Fehler- und Störungsmöglichkeiten bei der Film- und Positiventwicklung nennen 5
h)Fehler und Störungen bei der Film- und Positiventwicklung feststellen und Maßnahmen zu ihrer Behebung einleiten
10Kopieren und Vergrößern in Schwarzweiß und in Farbe (§ 3 Nr. 10)a)über Aufbau und Funktion von Geräten zum Kopieren, Vergrößern und Printen Auskunft geben16 
b)Negative und Dias nach Dichte, Gradation, Farbe und Schärfe beurteilen
c)Filme einlegen, Bildgröße und Bildausschnitt einstellen, Blende, Belichtungszeit, Papiersorte und Gradation wählen
d)Belichtungsfilter einrichten
e)manuelle Kopier- und Vergrößerungsgeräte zur Herstellung von Kopien und Vergrößerungen handhaben
f)Speicher einrichten und kontrollieren 20
g)Belichtungs- und Farbausgleichseinrichtungen kontrollieren und korrigieren
h)automatische Kopier- und Vergrößerungsgeräte, insbesondere Printer, bedienen
i)Kopien, Vergrößerungen, Duplikate und Zwischennegative herstellen
k)Fehler- und Störungsmöglichkeiten beim Kopieren und Vergrößern nennen
l)Fehler und Störungen feststellen und Maßnahmen zu ihrer Behebung einleiten
11Korrigieren von Bildern (§ 3 Nr. 11)a)Negative und Positive ausflecken 15
b)Möglichkeiten der Korrektur von Dichte, Farbe und Gradation des Bildes erläutern
c)Dichte, Farbe und Gradation des Bildes beurteilen
d)durch variable Belichtung und Filterung, Farbton, Farbhelligkeit und Farbsättigung korrigieren und Ergebnisse beurteilen
e)Dichte und Gradation des Bildes nach gebräuchlichen Methoden korrigieren und Ergebnisse beurteilen
12Durchführen von Qualitätskontrollen (§ 3 Nr. 12)a)Fehler und Mängel an bearbeitetem und hergestelltem Film- und Bildmaterial feststellen 7
b)Teststreifen in Schwarzweiß und in Farbe unter Anleitung densitometrisch prüfen
c)grafische Darstellungen von Meßwerten zur Prozeßüberwachung unter Anleitung erstellen und auswerten
13Fertigmachen der Aufträge (§ 3 Nr. 13)a)Film- und Bildzuschnitttechniken beschreiben5 
b)Kopiergut beschneiden
c)Methoden der Bildaufmachung beschreiben
d)Bilder nach mindestens drei verschiedenen Methoden aufmachen
e)Bilder schutzlackieren
f)Bilder und Diapositive ein- und ausrahmen
g)Filme und Bilder verpacken

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