Gesetz - FotoMedLabAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotomedienlaboranten/zur Fotomedienlaborantin
Anlage (zu § 4)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fotomedienlaboranten/zur Fotomedienlaborantin
(Fundstelle: BGBl. I 1997, 3179 - 3181)

Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnissezeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr
123
1234
1Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
(§ 3 Nr. 1)
a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e)
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
(§ 3 Nr. 2)
a)
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
b)
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
c)
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 3 Nr. 3)
a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4Umweltschutz
(§ 3 Nr. 4)
zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5Arbeitsabläufe planen und vorbereiten
(§ 3 Nr. 5)
a)
Werk- und Hilfsstoffe unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften, Verarbeitungsmöglichkeiten, Kosten, Qualität und des Umweltschutzes dem Arbeitsauftrag entsprechend auswählen und einsetzen
b)
Anlagen, Maschinen, Geräte und Werkzeuge pflegen und warten
8   
c)
Datenträger auswählen sowie Daten übernehmen und sichern, Datenschutz beachten
2   
d)
Verfahrensweg entsprechend der geplanten labortechnischen Umsetzung und des Verwendungszwecks auswählen und festlegen
e)
Arbeitsschritte nach dem gewählten Verfahrensweg festlegen; Durchführung unter Berücksichtigung von Terminvorgaben planen
 8  
f)
Arbeitsabfolgen teambezogen abstimmen
g)
Kommunikationsprozesse durchführen, Kommunikationstechnik situationsbezogen auswählen
h)
Daten archivieren
i)
Arbeitsabläufe kontrollieren und dokumentieren
  6 
k)
rechnergestützte Verfahren bei der Vorbereitung und Planung nutzen
l)
Termine, Arbeitsschritte, Materialien und Hilfsmittel auftragsbezogen koordinieren
m)
Kunden für die Vorbereitung und Durchführung labortechnischer Arbeiten beraten und berufstypische Rechtsfragen berücksichtigen
   12
6lichtempfindliche Materialien bearbeiten
(§ 3 Nr. 6)
a)
lichtempfindliche Materialien nach Typ, Fabrikat und Konfektionierung unterscheiden sowie prozeßorientiert zuordnen
b)
lichtempfindliche Materialien handhaben und lagern
c)
Testaufnahmen herstellen
d)
Chemikalien unter Berücksichtigung von rechtlichen, betrieblichen und Hersteller-Vorschriften handhaben, lagern und einer umweltgerechten Entsorgung zuführen
e)
Entwicklungsprozesse durchführen
20   
f)
Bäder und Lösungen ansetzen, kennzeichnen, prozeßorientiert zusammenstellen und kontrollieren
 8  
g)
den Einsatz von Chemikalien planen
h)
Prozeß überwachen und dokumentieren sowie Bäder regenerieren
  8 
i)
Bäder rejuvenieren
   2
7Bild- und Textinformationen in Standardfertigung bearbeiten und ausgeben
(§ 3 Nr. 7)
a)
Anlagen, Maschinen und Geräte auftragsbezogen vorbereiten
b)
Programme auswählen und handhaben
c)
Korrekturen angeben und ausführen
10   
d)
Bilder anfertigen
e)
Arbeitsergebnisse auf Einhaltung der Vorgaben und Eignung für die Weiterverarbeitung prüfen und beurteilen
 8  
f)
Bild- und Zeichnungselemente gerätetechnisch nach Vorgabe freistellen, entfernen und ergänzen
   10
8Bild- und Textinformationen gestalten und ausgeben
(§ 3 Nr. 8)
a)
Schrift, Bild und Farbe als Gestaltungsmittel einsetzen
b)
typografische und grafische Elemente kombinieren
9   
c)
eine Bildkonzeption entwickeln
d)
Bild und Text produktbezogen zueinander anordnen und dabei die Bedingungen der technischen Weiterverarbeitung berücksichtigen
e)
Bild und Text programmgestützt bearbeiten, verändern und ausgeben
f)
Bilder analog und digital bearbeiten
g)
technische und wirtschaftliche Gesichtspunkte bei der Gestaltung berücksichtigen
   16
9Reproduktionsarbeiten ausführen
(§ 3 Nr. 9)
a)
technischen Verfahrensweg bestimmen
b)
Reproduktionsmaterialien und Verarbeitungsprozesse entsprechend ihrer Eigenschaften und Einsatzbereiche auswählen
 2  
c)
Reproduktionen herstellen
d)
Testarbeiten zur Ermittlung reprotechnischer Verarbeitungsprozesse durchführen
  9 
e)
Kontrollelemente einsetzen sowie prüf- und meßtechnische Arbeiten durchführen
f)
Arbeitsergebnisse auf Einhaltung der Vorgaben und Eignung für die weitere Verarbeitung prüfen und beurteilen
   3
10Endprodukte konfektionieren
(§ 3 Nr. 10)
a)
Bilder aufziehen und rahmen
3   
b)
Aufträge fakturieren und versandfertig machen
  3 
c)
Bilder veredeln
   5
11Qualitätsmanagement
(§ 3 Nr. 11)
a)
Arbeitsabläufe auf Einhaltung der Vorgaben kontrollieren und bei Abweichungen Systemeinstellungen korrigieren
b)
Pflege, Wartung und Instandhaltung der eingesetzten Anlagen, Maschinen, Geräte und Werkzeuge als qualitätssichernde Maßnahmen begründen
   4

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