Gesetz - FPfZG
Familienpflegezeitgesetz - FPfZG
§ 10 Weitergehende Regelungen
Andere gesetzliche oder vertragliche Regelungen zur Freistellung von der Arbeitsleistung oder Verringerung der Arbeitszeit sowie zu Wertguthaben bleiben unberührt.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet