Gesetz - FremdSprPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin
§ 11 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2000 in Kraft.

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