Gesetz - FRG§15VÄndV 3
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Systemen und Einrichtungen der sozialen Sicherheit als gesetzliche Rentenversicherungen
§ 4
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1975 in Kraft.

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