Gesetz - FrSaftErfrischGetrV
Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung - FrSaftErfrischGetrV
Anlage 7 (zu § 3 Abs. 2 Satz 4)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2004, 1026;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Ergänzende Bezeichnungen
VerkehrsbezeichnungenErzeugnisse
1.VruchtendrankFruchtnektar
2.
a)
Succo e polpa
b)
Sumo e polpa
Fruchtnektar, der ausschließlich aus Fruchtmark oder konzentriertem Fruchtmark hergestellt wurde
3.EblemostApfelsaft ohne Zuckerzusatz
4.Sur...saftSäfte ohne Zuckerzusatz aus schwarzen, roten oder weißen Johannisbeeren, Kirschen, Himbeeren, Erdbeeren oder Holunderbeeren
5.
a)
Sod...saft
b)
sodet...saft
Saft mit einem Zuckerzusatz von mehr als 200 g/l
6.ÄpplemustApfelsaft ohne Zuckerzusatz
7.mostoTraubensaft
In den Fällen der Nummern 4 und 5 sind die Verkehrsbezeichnungen durch die Angabe der verwendeten Frucht in dänischer Sprache zu ergänzen.

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