Gesetz - FSDurchführungsV
Verordnung über die Durchführung der Flugsicherung
§ 6 Arten der Flugverkehrskontrolle
Die Flugverkehrskontrolle ist durchzuführen als
1.
Flugplatzkontrolle;
2.
Anflugkontrolle;
3.
Bezirkskontrolle.

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