Cookie Consent by PrivacyPolicies.com
Gesetz - FSV
Flächenstillegungsverordnung - FSV
§ 2 Stillegung bei Bezug einer Produktionsaufgaberente
Ein Leistungsempfänger nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit kann eine Fläche nur
1.
nach § 1 Abs. 1 oder
2.
durch erstmalige Aufforstung für den gesamten in § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit genannten Zeitraum
stillegen.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet