Gesetz - FuttMV 1981
Futtermittelverordnung
§ 36 Straftaten
Nach § 59 Absatz 1 Nummer 21 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer
- 1.
- entgegen § 34b Absatz 1 ein Futtermittel einführt,
- 2.
- entgegen § 34c Absatz 1 ein Futtermittel oder einen dort genannten Stoff als Futtermittel einführt,
- 2a.
- entgegen § 34d Absatz 1 einen dort genannten Stoff als Futtermittel oder ein dort genanntes Futtermittel einführt oder
- 3.
- entgegen § 35e Absatz 1 ein Futtermittel einführt oder sonst verbringt.