Gesetz - FuttMV 1981
Futtermittelverordnung
§ 37b Nicht mehr anzuwendende Vorschriften
Die in § 1 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht genannten Vorschriften sind nicht mehr anzuwenden.

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