Gesetz - FVG§5Abs2DV 1977
Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes
§ 3 Vom Bundeszentralamt für Steuern durchgeführte Erstattungen von Umsatzsteuer
Die vom Bundeszentralamt für Steuern durchgeführten Erstattungen von Umsatzsteuer werden aus dem Aufkommen an der von Bundesfinanzbehörden verwalteten Umsatzsteuer vor dessen Aufteilung auf Bund und Länder geleistet.