Gesetz - FZV
Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV
Anlage 10 (zu § 16 Absatz 3 Satz 1)
Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 215)

Breite 74 mm, Höhe 105 mm, Farbe hellrot, schwarzer Druck (Typendruck).
Mehrseitig, auf Seite 3 und den folgenden Seiten derselbe Vordruck wie auf Seite 2.
Mit Ausnahme von Seite 1 darf jede Seite Angaben über nur ein Fahrzeug enthalten.
Geringfügige Abweichungen vom vorgeschriebenen Muster sind zulässig, insbesondere können zusätzliche Hinweise zur Verwendung aufgedruckt werden.
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