Gesetz - FZV
Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV
Anlage 10a (zu § 17 Absatz 2 Satz 1)
Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit roten Kennzeichen
Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit roten Kennzeichen
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2241)
Seite 1
Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit roten Kennzeichen nach § 17 FZV |
Das vorstehende Kennzeichen ist |
Vorname, Name, Firma Straße und Hausnummer Postleitzahl, Wohnort/Firmensitz |
für die in der Auflistung beschriebenen Fahrzeuge zu den in den nachfolgenden Hinweisen genannten Zwecken zugeteilt worden. |
Ort, Datum Name der Zulassungsbehörde Unterschrift |
Seiten 2 ff.
lfd Nr. | Fahrzeugklasse | Fahrzeug- hersteller | FIN | Hubraum | Erst- zulassung | Zul. Gesamtmasse in kg | Zul. max. Achslast in kg | max. km/h | ||
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Hinweise Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge |
Zwecke Das rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung wurde aufgrund der Vorschriften des § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zugeteilt für: a) Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs b) Überführungsfahrten: Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen c) An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen d) Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs |