Gesetz - FZV
Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV
Anlage 7 (zu § 12 Absatz 2)
Zulassungsbescheinigung Teil II
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 208 - 209)

Vorbemerkungen
1.
Ausgestaltung der Zulassungsbescheinigung Teil II
Trägermaterial:
Neobond (150 g/m²), Farbe weiß
Format:
Breite 210 mm, Höhe 12 Zoll (304,8 mm), einseitig bedruckt
In das Trägermaterial eingearbeitet sind die folgenden fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmale:
Wasserzeichen (Motiv: „Stilisierter Adler“ – gesetzlich geschützt für die Bundesdruckerei),
Melierfasern, teilweise fluoreszierend,
Planchetten, fluoreszierend,
Sicherheitsreagenzien als Schutz gegen chemische Rasurmanipulationen.
2.
Sicherheitsmerkmale:
Der Druck auf dem Trägermaterial weist folgende fälschungserschwerende Sicherheitsmerkmale auf:
mehrfarbiger Guillochenschutzunterdruck (zweifarbig verarbeitet) mit Irisverlauf und integrierten Mikroschriften auf der Vorderseite,
Rückseite einfarbig eingefärbt,
Fluoreszenzaufdruck vorderseitig (Motiv: Bundesadler mit zweigeteilter Linienstruktur), unsichtbar (unter UV-Licht fluoreszierend),
Textfarbe dunkelgrün (unter UV-Licht grün fluoreszierend), Integration von Mikroschriftelementen im Formulartext,
Vordrucknummerierung dunkelblau (unter UV-Licht gelb-grün fluoreszierend).

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