Gesetz - FZV
Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV
Anlage 9 (zu § 16 Absatz 2 Satz 1)
Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 214;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Breite 74 mm, Höhe 105 mm, Farbe hellrot, schwarzer Druck (Typendruck)
Geringfügige Abweichungen vom vorgeschriebenen Muster sind zulässig, insbesondere können zusätzliche Hinweise zur Verwendung aufgedruckt werden.


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