Gesetz - GasNZV
Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV
§ 18 Reduzierung der Kapazität nach Buchung
Soweit sich die Kapazitäten nach Abschluss des Ein- oder Ausspeisevertrags aus technischen Gründen vermindern, reduzieren sich die gebuchten Kapazitäten anteilig im Verhältnis der von den Transportkunden gebuchten Kapazitäten. Die Gründe sind dem Transportkunden unverzüglich mitzuteilen.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet