Gesetz - GBankDAPrV
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Bankdienst der Deutschen Bundesbank
§ 2 Ziele des Studiums
Das Studium vermittelt in enger Verbindung von Wissenschaft und Praxis die wissenschaftlichen Methoden und Kenntnisse sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die für die Erfüllung der Aufgaben im gehobenen Bankdienst erforderlich sind. Es soll die Studierenden zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigen. Hierzu gehört auch die Fähigkeit zur Zusammenarbeit im europäischen und internationalen Raum. Die Studierenden sollen ihre Kompetenzen weiterentwickeln, um den Herausforderungen im Europäischen System der Zentralbanken gerecht zu werden.

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