Gesetz - GBBStatÄndVAnl
Statut der GBB Genossenschafts-Holding Berlin (Anlage zur Verordnung zur Änderung des Statuts der Genossenschaftsbank Berlin und zu deren Umwandlung)
§ 10 Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsrat
Die Verwaltungsratsmitglieder erhalten den Ersatz der bei der Ausübung ihrer Tätigkeit erwachsenden baren Auslagen und der Auslagen, die ihnen auf die durch ihre Tätigkeit etwa entfallende Umsatzsteuer entstehen. Im übrigen beschließt die Hauptversammlung über eine eventuelle Vergütung.

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