Gesetz - GeldWNOBauSparkAnO
Anordnung über die Bausparkassen mit Sitz außerhalb des Währungsgebietes aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens
Eingangsformel
Auf Grund der §§ 7 und 9 der Dreiunddreißigsten Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz (Bausparkassenverordnung) wird im Einvernehmen mit den übrigen Aufsichtsbehörden und der Bank deutscher Länder folgendes angeordnet:

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