Gesetz - GemFinRefG
Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen
§ 5 Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer
Die Landesregierungen regeln durch Rechtsverordnung die Termine und das Verfahren für die Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer.