Gesetz - GerbAusbV
Gerber-Ausbildungsverordnung - GerbAusbV
Anlage (zu § 5)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gerber/zur Gerberin
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gerber/zur Gerberin
(Fundstelle: BGBl. I 1981, 841 - 844)
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungs-berufsbilds | zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | zeitliche Richtwerte in Monaten im Ausbildungsjahr | |||
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1 | 2 | 3 | ||||
1 | 2 | 3 | 4 | |||
1 | Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 4 Nr. 1) | a) | einschlägige Arbeitsschutzvorschriften in Gesetzen und Verordnungen nennen | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | ||
b) | einschlägige Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungs-vorschriften, Richtlinien und Merkblätter, nennen und beachten | |||||
c) | Gefahren im Umgang mit elektrischem Strom und mit Chemikalien erläutern | |||||
d) | Gefahrenstellen an Maschinen nennen, Schutzeinrichtungen aufzeigen und ihre Wirksamkeit erhalten | |||||
e) | Notwendigkeit der Arbeitshygiene erläutern, funktionsgerechte Arbeitskleidung tragen | |||||
f) | Verhalten nach Unfällen darstellen und Maßnahmen zur Ersten Hilfe einleiten | |||||
g) | arbeitsplatzbezogene Ursachen der Umweltbelästigung, -Verschmutzung und -Vergiftung sowie Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung, insbesondere beim Umgang mit gefährlichen Arbeits-Stoffen, nennen und beachten | |||||
h) | die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen | |||||
2 | Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs (§ 4 Nr. 2) | a) | räumliche Aufteilung des Ausbildungsbetriebs beschreiben | |||
b) | Arbeitszeit- und Pausenregelung nennen | |||||
c) | Fertigungsablauf beschreiben, Aufgabe der Fabrikationsabteilungen erläutern | |||||
d) | Lohnformen, Lohnabrechnung und Vergütung für Auszubildende erörtern | |||||
e) | Unterlagen für Lohnberechnung und Methoden für die Lohnfindung nennen | |||||
f) | Aufgaben von Betriebsleitung, Betriebsrat und Jugendvertretung sowie Rechte und Pflichten von Mitarbeitern und Auszubildenden erläutern | |||||
3 | Pflegen und Instandhalten der Arbeitsgeräte, Maschinen und Werkzeuge, Einrichten der Arbeitsgeräte und Maschinen (§ 4 Nr. 3) | a) | Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz halten und ihre Bedeutung begründen | |||
b) | Arbeitsgeräte, Maschinen und Werkzeuge pflegen und instandhalten, insbesondere einfache Verschleißteile und Werkzeuge auswechseln | |||||
c) | Funktionsfähigkeit der Werkzeuge und Maschinen nach Betriebsanleitung erhalten, Störungen feststellen und melden | |||||
d) | Arbeitsgeräte und Maschinen nach Betriebsanleitung und -anweisung einrichten | |||||
4 | Vorbereiten der Rohware (§ 4 Nr. 4) | a) | Rohhäute und -felle konservieren, wichtige Konservierungsverfahren erläutern | 3 | ||
b) | Aufteilung der Flächen bei Häuten und Fellen erläutern | |||||
c) | Fehler in Rohhäuten und -fellen nennen und ihre Folgen für die Weiterverarbeitung erläutern | |||||
d) | beim Zusammenstellen von Partien mitwirken, Partien auszeichnen, Gewicht der Partien feststellen | |||||
e) | Unterschiede zwischen den einzelnen Rohhaut- und Rohfellarten feststellen | |||||
5 | Arbeiten in der Wasserwerkstatt, Herstellen der Blößen (§ 4 Nr. 5) | a) | Partie weichen, Arbeitsverfahren erläutern | |||
b) | Partie äschern, Arbeitsverfahren erläutern | |||||
c) | Arbeitsweise der Entfleischmaschine erklären | 2 | ||||
d) | Arbeitsweise der Spaltmaschine sowie Zweck des Spaltens erläutern | |||||
e) | Unterschiede zwischen Narben- und Spaltleder aufzeigen | |||||
f) | Häute crouponieren und Spalte beschneiden | |||||
g) | Blößengewicht feststellen, Blößen eingeben | |||||
h) | Entkälkungs- und Beizverfahren sowie ihre Anwendungsbereiche erläutern | |||||
i) | Entkälkung und Beize vorbereiten, Wirkungsweise der zugegebenen Chemikalien erläutern | |||||
k) | Entkälkungs- und Beizprozesse überwachen | |||||
l) | Häute entfleischen | 1 | ||||
m) | Häute spalten | |||||
6 | Gerben (§ 4 Nr. 6) | a) | Pickel oder Vorgerbung für die unterschiedlichen Gerbverfahren erläutern und durchführen | 2 | ||
b) | unterschiedliche Gerb-verfahren, insbesondere vegetabile und synthetisch -mineralische sowie Fett-und Kombinationsgerbung, erläutern und durchführen | 3 | 3 | |||
c) | Gerbprozesse überwachen | |||||
d) | Leder abwelken und nach Verwendungszweck sortieren | |||||
e) | Leder spalten | |||||
f) | Leder falzen, Falzgewicht feststellen | |||||
g) | Unterschiede zwischen Rohhäuten und -fellen, Pickelware, Wet-blue und Crust erläutern | |||||
7 | Färben (§ 4 Nr. 7) | a) | Neutralisierungsmittel nennen und ihren Einfluß auf den Ledercharakter beschreiben, Leder unterschiedlicher Art neutralisieren | 2 | ||
b) | unterschiedliche Nach-gerbverfahren und die daraus resultierenden Ledereigenschaften erläutern, Nachgerb-verfahren durchführen | 2 | 3 | |||
c) | Farbstoffgruppen und Färbereihilfsmittel erläutern, Leder nach unterschiedlichen Verfahren färben | |||||
d) | Wirkungsweise von Fettungs- und Hilfsmitteln erläutern, Leder fetten | |||||
8 | Zurichten (§ 4 Nr. 8) | a) | Leder abwelken, ausrecken und ausstoßen | 4 | ||
b) | unterschiedliche Trocknungsverfahren beschreiben und ihre Vor- und Nachteile erläutern, Leder trocknen | |||||
c) | Leder anfeuchten, stollen, millen, walken, spannen, schleifen und entstauben | |||||
d) | Arbeitsweise verschiedenartiger Bügelmaschinen beschreiben und spezifische Einsatzzwecke erläutern, Bügelmaschinen bedienen | 4 | ||||
e) | Narben pressen | |||||
f) | Leder glanzstoßen, polieren, krispeln und walzen | |||||
g) | Farbstofflösungen, Grundierungen, Deckfarben und Appreturen nach Rezeptur ansetzen und auf vorgegebenen Farbton einstellen | 4 | ||||
h) | Auftragsverfahren erläutern, Farbstoff-lösungen, Grundierungen, Deckfarben und Appreturen von Hand und mit Maschine auftragen | |||||
9 | Durchführen von Qualitätskontrollen (§ 4 Nr. 9) | a) | bei der Qualitätskontrolle fertiger Leder mitwirken | 1 | ||
b) | Fehler und ihre Ursachen sowie Qualitätsminderungen feststellen und beschreiben | 1 | ||||
c) | fertige Leder messen und auszeichnen | |||||
d) | Qualität des Leders unter Beachtung seiner unterschiedlichen Verwendung erläutern | |||||
10 | Sortieren und Einlagern fertiger Leder sowie Herrichten zum Versand (§ 4 Nr. 10) | a) | fertige Leder sortieren | 1 | ||
b) | fertige Leder einlagern | |||||
c) | Leder zum Versand herrichten |