Gesetz - GesBergV
Gesundheitsschutz-Bergverordnung - GesBergV
Anlage 4 (zu § 3)
Ärztliche Bescheinigung über arbeitsmedizinische Erst- und Nachuntersuchungen
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1991, 1762

1
Angaben zu der untersuchten Person
1.1
Name und Vorname
1.2
Geburtstag
1.3
Anschrift
1.4
Betrieb
1.5
Tätigkeit
2
Weitere Angaben
2.1
Erst-/Nachuntersuchung
2.2
Untersuchungsdatum
2.3
Name und Anschrift des untersuchenden Arztes
3
Allgemeine Beurteilung
(Eignungsgruppe nach Anlage 1)
4
Einsatzbeschränkungen
(z.B. bei Absturzgefahr, Lärmbelastung, Hautbelastung, unzureichender Seh- und Farbtüchtigkeit, Nacht-/Schichtarbeit, Arbeit mit Druckluftwerkzeugen, vorwiegend knieend auszuführenden Arbeiten/niedrigen Grubenbauen, manueller Handhabung von Lasten)
5
Beurteilung nach anderen Rechtsvorschriften
6
Bemerkungen

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