Gesetz - GesBergV
Gesundheitsschutz-Bergverordnung - GesBergV
Anlage 4 (zu § 3)
Ärztliche Bescheinigung über arbeitsmedizinische Erst- und Nachuntersuchungen
Ärztliche Bescheinigung über arbeitsmedizinische Erst- und Nachuntersuchungen
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1991, 1762
- 1
- Angaben zu der untersuchten Person
- 1.1
- Name und Vorname
- 1.2
- Geburtstag
- 1.3
- Anschrift
- 1.4
- Betrieb
- 1.5
- Tätigkeit
- 2
- Weitere Angaben
- 2.1
- Erst-/Nachuntersuchung
- 2.2
- Untersuchungsdatum
- 2.3
- Name und Anschrift des untersuchenden Arztes
- 3
- Allgemeine Beurteilung(Eignungsgruppe nach Anlage 1)
- 4
- Einsatzbeschränkungen(z.B. bei Absturzgefahr, Lärmbelastung, Hautbelastung, unzureichender Seh- und Farbtüchtigkeit, Nacht-/Schichtarbeit, Arbeit mit Druckluftwerkzeugen, vorwiegend knieend auszuführenden Arbeiten/niedrigen Grubenbauen, manueller Handhabung von Lasten)
- 5
- Beurteilung nach anderen Rechtsvorschriften
- 6
- Bemerkungen
















