Gesetz - GesVLdVerkDV
Verordnung zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften im Landverkehr
§ 1
Für die Anwendung der nachstehend angeführten Artikel der Internationalen Gesundheitsvorschriften in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1975 (Bundesgesetzbl. II S. 456) auf den Landverkehr sind die Vorschriften dieser Verordnung maßgebend.