Gesetz - GGVSEB
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB
Inhaltsverzeichnis
§   1Geltungsbereich
§   2Begriffsbestimmungen
§   3Zulassung zur Beförderung
§   4Allgemeine Sicherheitspflichten
§   5Ausnahmen
§   6Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
§   7Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern bestellten Sachverständigen oder Dienststellen
§   8Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
§   9Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Prüfstellen
§ 10Zuständigkeiten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung
§ 11Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz
§ 12Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Tanks
§ 13Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Druckgefäße
§ 13aZuständigkeiten der Benennenden Behörde
§ 14Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr
§ 15Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr
§ 16Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt
§ 17Pflichten des Auftraggebers des Absenders
§ 18Pflichten des Absenders
§ 19Pflichten des Beförderers
§ 20Pflichten des Empfängers
§ 21Pflichten des Verladers
§ 22Pflichten des Verpackers
§ 23Pflichten des Befüllers
§ 23aPflichten des Entladers
§ 24Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU
§ 25Pflichten des Herstellers und des Rekonditionierers von Verpackungen und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC
§ 26Sonstige Pflichten
§ 27Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt
§ 28Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr
§ 29Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr
§ 30Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr
§ 31Pflichten des Eisenbahninfrastrukturunternehmers im Eisenbahnverkehr
§ 32Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr
§ 33Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt
§ 34Pflichten des Eigentümers oder Ausrüsters in der Binnenschifffahrt
§ 34aPflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord in der Binnenschifffahrt
§ 35Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr
§ 36Prüffrist für Feuerlöschgeräte
§ 37Ordnungswidrigkeiten
§ 38Übergangsbestimmungen


Anlage 1
(zu § 35)
Gefährliche Güter, für deren innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung § 35 gilt
Anlage 2Einschränkungen aus Gründen der Sicherheit der Beförderung gefährlicher Güter zu den Teilen 1 bis 9 des ADR und zu den Teilen 1 bis 7 des RID für innerstaatliche Beförderungen sowie zu den Teilen 1 bis 9 des ADN für innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderungen

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