Gesetz - GKrimDAPrV
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
§ 1 Bachelorstudium
Das Bachelorstudium „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“ an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Fachhochschule) ist der Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Kriminaldienstes des Bundes.