Gesetz - GKrimDAPrV
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
§ 11 Laufbahnprüfung
Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung. Sie besteht aus den Modulprüfungen, der Bachelorarbeit und der mündlichen Abschlussprüfung. Die Laufbahnprüfung dient dazu, die Eignung und Befähigung der Studierenden für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes festzustellen.