Gesetz - GKrimDAPrV
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
§ 9 Studieninhalte, Module
(1) Die Studieninhalte werden in interdisziplinären Modulen vermittelt.
(2) Die Module verteilen sich wie folgt auf die Studienabschnitte:
1.
Grundstudium
Modul  1
Staatsrechtliche und politische Grundlagen des Verwaltungshandelns
Modul  2
Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns, soweit nicht in Modul 4
Modul  3
Ökonomische Grundlagen des Verwaltungshandelns
Modul  4
Sozialwissenschaftliche und dienstrechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns
Modul  5
Berufsfeldspezifische Vertiefung, Ergänzung der Module 1 bis 4
Modul  6
Polizeiliche Aufgabenerfüllung: Grundlagen des polizeilichen Handelns
2.
Hauptstudium I
Modul  7
Grundlagen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung I: Allgemeinkriminalität
Modul  8
Phänomen und Intervention I: Massen- und Straßenkriminalität; Tätergruppen
Modul  9
Phänomen und Intervention II: Ausgewählte Erscheinungsformen der Gewaltkriminalität
Modul 10
Phänomen und Intervention III: Sexuell motivierte Kriminalität und innerfamiliäre Kriminalität
Modul 11
Nationale Polizeikooperation: Die Zusammenarbeit des BKA mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder
3.
Praktikum I
Modul 12
Polizeiliche Aufgabenerfüllung in der Praxis I (Länderpraktikum)
4.
Hauptstudium II
Modul 13
Grundlagen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung II: Internationale organisierte Kriminalität
Modul 14
Phänomen und Intervention IV: Rauschgift, Schleusung, Menschenhandel sowie weitere Bereiche der organisierten Kriminalität
Modul 15
Phänomen und Intervention V: Finanz- und Wirtschaftskriminalität
Modul 16
Phänomen und Intervention VI: Politisch motivierte Kriminalität
Modul 17
Phänomen und Intervention VII: Kriminalität im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationsmedien
Modul 18
Internationale Polizeikooperation: Die Zusammenarbeit des BKA mit Sicherheitsbehörden und -einrichtungen im Ausland
5.
Praktikum II
Modul 19
Polizeiliche Aufgabenerfüllung in der Praxis II (BKA-Praktikum)
und
6.
Hauptstudium III
Modul 20
Bachelorarbeit
Modul 21
Personalentwicklung
(3) Der Studienverlauf und die Inhalte der Module richten sich nach dem Modulhandbuch für das Bachelorstudium „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“.
(4) Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen und Trainingsübungen der Module ist verpflichtend.

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