Gesetz - GntDSVAPrV
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung
§ 1 Bachelorstudium
Das Bachelorstudium „Sozialversicherung B. A.“ am Fachbereich Sozialversicherung (Fachbereich) der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Fachhochschule) ist der Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung.

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