Gesetz - GntDSVAPrV
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung
§ 8 Studieninhalte
Das Studium umfasst mindestens folgende Inhalte:
1.
Rechtswissenschaften mit den Schwerpunkten Sozialversicherungsrecht, allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht, Verfassungsrecht, Europarecht, Grundlagen des Privatrechts sowie das Recht der betrieblichen und privaten Altersvorsorge,
2.
Verwaltungswissenschaften mit den Schwerpunkten Verwaltungslehre sowie Informations- und Kommunikationstechnologie,
3.
Wirtschaftswissenschaften mit den Schwerpunkten Verwaltungsbetriebswirtschaft, Volkswirtschaft und öffentliche Finanzwirtschaft,
4.
Sozialwissenschaften mit den Schwerpunkten Soziologie, Politologie und Sozialpsychologie.

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