Gesetz - GräbPauschV 2004/2005
Verordnung über die Pauschale für Anlegung, Instandsetzung und Pflege der Gräber, Verlegung und Identifizierung im Sinne des Gräbergesetzes für die Haushaltsjahre 2004 und 2005
§ 2 Inkrafttreten
Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in Kraft.

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