Gesetz
Art 4
Zwischen dem Markt Neubrunn, Landkreis Würzburg, Freistaat Bayern, und der Stadt Wertheim, Main-Tauber-Kreis, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze
1.
vom Landesgrenzpunkt 928 bis zum Landesgrenzpunkt 930 nach Maßgabe der Anlage 4, Seiten 1 und 2;
2.
vom Landesgrenzpunkt 939/1 bis zum Landesgrenzpunkt 943/2 nach Maßgabe der Anlage 4, Seiten 1 und 2.

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