Gesetz - AGGrenzg NL
Ausführungsgesetz Grenzgänger Niederlande - AGGrenzg NL
§ 7
Bei einem verheirateten Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Königreich der Niederlande, der
- 1.
- in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist und
- 2.
- mit seinem Ehegatten die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 erfüllt,