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Gesetz - GRG
Gesundheits-Reformgesetz - GRG
Erster Teil
-
Art 1 Sozialgesetzbuch (SGB)
Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
-
Art 2 bis 4 (weggefallen)
Zweiter Teil
-
Art 5 bis 7 ----
-
Art 8 Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
-
Art 9 bis 54 ----
-
Art 55 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Dritter Teil
Erster Abschnitt
-
Art 56 Krankenversicherung der Rentner und der Studenten
-
Art 57 Befreiung von der Versicherungspflicht für Ärzte im Praktikum
-
Art 58 Berücksichtigung von Krankengeldleistungen im Finanzausgleich der Krankenversicherung der Rentner
-
Art 59 Freiwillige Versicherung
-
Art 60 Kieferorthopädische Behandlung und Versorgung mit Zahnersatz
-
Art 61
-
Art 62 Leistungsausschluß für Familienversicherte
-
Art 63 Kostenerstattung durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
-
Art 64 Beteiligte Ärzte und Zahnärzte als Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen
-
Art 65 Umwandlung von Beteiligungen in Ermächtigungen
-
Art 66 Vertragsärzte
-
Art 67 Medizinisch-technische Großgeräte
-
Art 68 Dienstordnung
-
Art 69 Landesverbände der Krankenkassen
-
Art 70 Regionale Kassenverbände
-
Art 71 Beitragssatz für Studenten und Praktikanten
-
Art 72 Rücklagenbildung bei der Bundesknappschaft
-
Art 73 Vertrauensärztliche Dienste bei den Landesversicherungsanstalten
-
Art 74 Übergang der Prüfdienste bei den Landesversicherungsanstalten auf die Länder
-
Art 75 Betrieb von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch Landesversicherungsanstalten
-
Art 76 Fortführung des Institutionskennzeichens
-
Art 77 Verweisungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
Zweiter Abschnitt
-
Art 78 Berlin-Klausel
-
Art 79 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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