Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Das Ausbildungsunternehmen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1) | |
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.1) | - a)
Aufgaben und Bedeutung des Groß- und Außenhandels im Rahmen der Gesamtwirtschaft beschreiben - b)
Zielsetzung und Tätigkeitsfelder des Ausbildungsunternehmens sowie seine Stellung am Markt erläutern - c)
Geschäftsbeziehungen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union darstellen - d)
Art und Rechtsform des Ausbildungsunternehmens darstellen
|
1.2 | Organisations- und Entscheidungsstrukturen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.2) | - a)
Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsunternehmens erläutern - b)
Zusammenarbeit des Ausbildungsunternehmens mit Behörden und Organisationen erläutern
|
1.3 | Berufsbildung, Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.3) | - a)
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben - b)
den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen - c)
betriebliche und tarifliche Regelungen sowie arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen erläutern, insbesondere wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages darstellen - d)
die Positionen einer Entgeltabrechnung erklären - e)
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe des Ausbildungsunternehmens erklären - f)
Nutzen beruflicher Weiterbildung für die berufliche und persönliche Entwicklung sowie für das Unternehmen darstellen - g)
betriebliche Ziele und Grundsätze bei Personalplanung, -beschaffung und -einsatz beschreiben - h)
Ziele sowie Instrumente der Personalführung und -entwicklung, insbesondere der Personalbeurteilung im Ausbildungsunternehmen, erklären
|
1.4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.4) | - a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen - b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
|
1.5 | Umweltschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.5) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere- a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
|
2 | Beschaffung und Logistik (§ 4 Abs. 1 Nr. 2) | |
2.1 | Handelsspezifische Logistik (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.1) | - a)
Ziele, Konzepte, Transportmittel und Lagerstätten der Logistikkette darstellen - b)
logistische Dienstleistungen nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten beurteilen, Verträge abschließen - c)
rechtliche Vorschriften für das Transportwesen anwenden, Transportrisiken beurteilen und absichern - d)
Schnittstellen zu Herstellern, Lieferanten und Wiederverkäufern sowie Schwachstellen der Wertschöpfungskette analysieren, Fehlerquellen beseitigen und Prozesse optimieren
|
2.2 | Beschaffungsplanung (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.2) | - a)
Bedarf an verschiedenen Artikeln und Warengruppen unter Berücksichtigung der Umsatz- und Bestandsentwicklung sowie der Absatzchancen ermitteln - b)
branchenbezogene Markt- und Börsenberichte, Fachpublikationen, Bezugsquellenverzeichnisse und Lieferanteninformationen für die Warenbeschaffung auswerten - c)
Vorschläge für die Zusammenstellung marktorientierter Sortimente unter Berücksichtigung branchenüblicher Produkte entwickeln
|
2.3 | Wareneinkauf (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.3) | - a)
Bezugsquellen ermitteln und Angebote einholen - b)
Angebote insbesondere hinsichtlich Art, Beschaffenheit, Qualität, Menge, Preis, Verpackungskosten, Lieferzeit, Liefer- und Zahlungsbedingungen vergleichen - c)
Waren bestellen, Auftragsbestätigungen prüfen - d)
Vertragserfüllung prüfen, insbesondere Liefertermine überwachen und bei Verzug mahnen - e)
Eingangsrechnungen und Lieferpapiere sachlich und rechnerisch prüfen - f)
Reklamationen unter Berücksichtigung der vertraglichen Verpflichtungen bearbeiten
|
2.4 | Waren- und Datenfluss (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.4) | - a)
Ziele, Aufbau und Funktion des betrieblichen Warenwirtschaftssystems darstellen - b)
Warenbewegungen zur Steuerung und Kontrolle des Warenflusses erfassen - c)
Zusammenhänge zwischen Waren- und Datenfluss berücksichtigen - d)
Stammdaten anlegen und prüfen, Änderungen veranlassen
|
2.5 | Warensortiment (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.5) | - a)
Informationen über Waren des betrieblichen Sortiments zur Aneignung von Warenkenntnissen einholen und für die Kundenberatung nutzen - b)
branchenübliche Fachausdrücke, Normen, Maß-, Mengen- und Gewichtseinheiten anwenden - c)
Verpackungen nach technischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten auswählen - d)
warenbezogene rechtliche Vorschriften anwenden
|
2.6 | Warenversand (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.6) | - a)
Versandinstruktionen und Abrufe erteilen, Versand- und Begleitpapiere ausfüllen - b)
vom Ausbildungsbetrieb genutzte Beförderungs- und Frachtarten begründen, Transportkosten ermitteln - c)
Warenversand planen - d)
Liefertermine festlegen und kontrollieren, Reklamationen bearbeiten
|
3 | Vertrieb und I Kundenorientierung I (§ 4 Abs. 1 Nr. 3) I | |
3.1 | Marketing (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.1) | - a)
Zielgruppen und Absatzgebiete beschreiben, Möglichkeiten der Markterkundung sowie Vertriebswege des Ausbildungsunternehmens beurteilen - b)
Marktaktivitäten des Ausbildungsunternehmens mit Wettbewerbern vergleichen - c)
verkaufsfördernde Maßnahmen planen und durchführen - d)
Service-, Kundendienst- und Garantieleistungen anbieten und ihre Wirkung als Marketinginstrument darstellen - e)
qualitätssichernde Maßnahmen anwenden und dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen - f)
Beziehung zu Kunden und Geschäftspartnern pflegen und Maßnahmen der Kundenbindung durchführen; kundenorientiert handeln
|
3.2 | Kalkulation und Preisermittlung (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.2) | - a)
Preise ermitteln - b)
Folgen von Preisänderungen darstellen und Handlungsmöglichkeiten vorschlagen - c)
Kalkulationen durchführen
|
3.3 | Verkauf und Kundenberatung (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.3) | - a)
Aufträge bestätigen und bearbeiten, Rechnungen erstellen - b)
durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und Kundenbindung beitragen - c)
Zusammensetzung der Kundenstruktur ermitteln - d)
Anfragen bearbeiten und Angebote unter Berücksichtigung von entsprechenden Liefer- und Zahlungsbedingungen erstellen - e)
kunden- und ergebnisorientierte Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, durchführen und nachbereiten - f)
Kundenreklamationen bearbeiten, rechtliche Bestimmungen und betriebliche Regelungen anwenden - g)
Konfliktarten darstellen; Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
|
4 | Information und I Zusammenarbeit I (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) I | |
4.1 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.1) | - a)
externe und interne Informations- und Kommunikationsquellen und -systeme auswählen und nutzen - b)
Daten und Informationen erfassen, sichern und pflegen - c)
Regelungen des Datenschutzes einhalten - d)
Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden - e)
Möglichkeiten des elektronischen Handels nutzen
|
4.2 | Teamarbeit, Kommunikation und Arbeitsorganisation (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.2) | - a)
Handlungskompetenz von Mitarbeiten, Information, Kommunikation und Kooperation für Geschäftserfolg, Arbeitsleistung und Betriebsklima nutzen - b)
die eigene Arbeit systematisch planen, durchführen und kontrollieren, - c)
Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten - d)
Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen - e)
Themen und Unterlagen situations- und adressatengerecht aufbereiten und präsentieren - f)
zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen
|
4.3 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.3) I | - a)
fremdsprachige Fachbegriffe verwenden - b)
fremdsprachige Informationen nutzen - c)
Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
|
5. | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle I (§ 4 Abs. 1 Nr. 5) I | |
5.1 | Buchen von Geschäftsvorgängen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.1) | - a)
Aufbau und Inhalt des betrieblichen Buchungssystems erklären - b)
Belege erfassen und Geschäftsvorgänge unter Berücksichtigung betrieblicher und rechtlicher Regelungen buchen - c)
Abschlussarbeiten vorbereiten
|
5.2 | Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.2) | - a)
Zweck und Aufbau der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung sowie Controlling als Informations- und Steuerungsinstrument erläutern - b)
Kosten erfassen und überwachen - c)
betriebliche Leistungen bewerten und verrechnen - d)
Kennzahlen auswerten und Konsequenzen für das Unternehmen ableiten
|
5.3 | Zahlungsverkehr und Kredit (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.3) | - a)
Zahlungsvorgänge im Zusammenwirken mit Kreditinstituten, Lieferanten und Kunden bearbeiten - b)
betriebliche Grundsätze der Kreditgewährung anwenden und Möglichkeiten der Risikoabsicherung nutzen - c)
Auskünfte über Geschäftspartner einholen und bewerten - d)
aus dem Kauf- und Zahlungsverhalten von Kunden Maßnahmen ableiten
|
Abschnitt II: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Fachrichtungen |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Fachrichtung Großhandel | |
1.1 | Wareneingang, Warenlagerung und Warenausgang (§ 4 Abs. 2 Nr. 1.1) | - a)
Wareneingangskontrolle durchführen, Abweichungen dokumentieren und Korrekturmaßnahmen einleiten - b)
Wareneingänge erfassen und Waren lagern - c)
Anliefertermine überwachen, Waren annehmen, prüfen und dokumentieren, Reklamationen durchführen - d)
betriebliche Lagerorganisation und deren Arbeitsabläufe im Hinblick auf die Zielsetzung der Lagerhaltung begründen - e)
Lagerbestände überwachen, Bestandsveränderungen und -abweichungen erfassen und erforderliche Maßnahmen einleiten - f)
Warenbestände zur Inventur aufnehmen und mit den Buchbeständen vergleichen - g)
Waren kommissionieren und versandfertig machen - h)
Transportkosten ermitteln, Versanddispositionen durchführen - i)
Logistikdienstleistungen auswählen und einsetzen - j)
Tourenplanungen unter Nutzung interner und externer Informationssysteme erstellen - k)
rechtliche und betriebliche Vorschriften anwenden
|
1.2 | Warenwirtschaftssystem (§ 4 Abs. 2 Nr. 1.2) | - a)
Daten aus dem Warenwirtschaftssystem analysieren - b)
Maßnahmen zur Steuerung von Warenfluss und Lagerbestand durchführen - c)
Umschlagshäufigkeit ermitteln
|
2 | Fachrichtung Außenhandel | |
2.1 | Außenhandelsgeschäfte und Auslandsmärkte (§ 4 Abs. 2 Nr. 2.1) | - a)
Angebots- und Nachfragesituation sowie Absatzchancen feststellen; Veränderungen der Bedingungen auf nationalen und internationalen Märkten und deren Auswirkungen beurteilen - b)
unterschiedliche Formen der Geschäftsanbahnung nutzen - c)
mit in- und ausländischen Geschäftspartnern kommunizieren und Geschäftsabschlüsse tätigen - d)
brachenbezogene Vorschriften des Außenwirtschafts- und Zollrechts, Vertragsusancen, Währungs- und Devisenvorschriften anwenden - e)
Transportmittel und -wege im internationalen Warenverkehr unter Berücksichtigung von Transportfähigkeit, Lagerfähigkeit, Pflege, Behandlung und Verpackung von Waren erkunden sowie Frachtverträge abschließen - f)
internationale Transportversicherungsbedingungen und gebräuchliche Klauseln anwenden sowie Versicherungsfälle bearbeiten - g)
Möglichkeiten der Außenhandelsfinanzierung erläutern und Kreditabsicherung vorbereiten - h)
außenhandelsspezifische Zahlungsbedingungen, insbesondere Akkreditiv anwenden - i)
für den internationalen Handel übliche Warendokumente beschaffen, erstellen und prüfen - j)
Zollpapiere prüfen, Zölle und Abgaben errechnen - k)
international gebräuchliche Klauseln und Handelsusancen anwenden - l)
internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit und branchenbezogene Arbitrage erläutern
|
2.2 | Fremdsprachige Kommunikation (§ 4 Abs. 2 Nr. 2.2) | - a)
in einer Fremdsprache korrespondieren und kommunizieren - b)
fremdsprachige Offerten, Gebote und Abschlussbestätigungen erstellen - c)
fremdsprachige Warendokumente bearbeiten - d)
fremdsprachiges Informationsmaterial auswerten
|