Gesetz - GrHdlKfmAusbV 2006
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel
Anlage 2 (zu § 5)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel - Zeitliche Gliederung -
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel - Zeitliche Gliederung -
(Fundstelle: BGBl. I 2006, 419 - 421)
- Fachrichtung GroßhandelErstes Ausbildungsjahr
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
- Organisations- und Entscheidungsstrukturen,
- 1.3
- Berufsbildung, Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis e,
- 2.4
- Waren- und Datenfluss
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.4
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
- Umweltschutz,
- 2.3
- Wareneinkauf, Lernziele a bis c,
- 4.1
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis d,
- 4.2
- Teamarbeit, Kommunikation und Arbeitsorganisation,
- 4.3
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.5
- Warensortiment, Lernziele b bis d,
- 3.3
- Verkauf und Kundenberatung, Lernziele a und b,
- Zweites Ausbildungsjahr
- 1.3
- Berufsbildung, Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele f bis h,
- 2.3
- Wareneinkauf, Lernziele d bis f,
- 3.2
- Kalkulation und Preisermittlung,
- 4.1
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel e,
- 5.1
- Buchen von Geschäftsvorgängen
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.1
- Handelsspezifische Logistik,
- 2.2
- Beschaffungsplanung,
- 2.6
- Warenversand
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.5
- Warensortiment, Lernziel a,
- 3.1
- Marketing,
- 3.3
- Verkauf und Kundenberatung, Lernziele c bis g,
- 4.3
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b,
- Drittes Ausbildungsjahr
- 5.2
- Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling,
- 5.3
- Zahlungsverkehr und Kredit
- 1.1
- Wareneingang, Warenlagerung und Warenausgang, Lernziele a bis c und k,
- 1.2
- Warenwirtschaftssystem, Lernziele a und b,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt II der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Wareneingang, Warenlagerung und Warenausgang, Lernziele d bis f,
- 1.2
- Warenwirtschaftssystem, Lernziel c,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 4.3
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel c,
- 1.1
- Wareneingang, Warenlagerung und Warenausgang, Lernziele g bis j,
- Fachrichtung AußenhandelErstes Ausbildungsjahr
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
- Organisations- und Entscheidungsstrukturen,
- 1.3
- Berufsbildung, Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis e,
- 2.4
- Waren- und Datenfluss
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.4
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
- Umweltschutz,
- 2.3
- Wareneinkauf, Lernziele a bis c,
- 4.1
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bid d,
- 4.2
- Teamarbeit, Kommunikation und Arbeitsorganisation,
- 4.3
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.5
- Warensortiment, Lernziele b bis d,
- 3.3
- Verkauf und Kundenberatung, Lernziele a und b,
- Zweites Ausbildungsjahr
- 1.3
- Berufsbildung, Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele f bis h,
- 2.3
- Wareneinkauf, Lernziele d bis f,
- 3.2
- Kalkulation und Preisermittlung,
- 4.1
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel e,
- 5.1
- Buchen von Geschäftsvorgängen
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.1
- Handelsspezifische Logistik,
- 2.2
- Beschaffungsplanung,
- 2.6
- Warenversand
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.5
- Warensortiment, Lernziel a,
- 3.1
- Marketing,
- 3.3
- Verkauf und Kundenberatung, Lernziele c bis g,
- 4.3
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b,
- Drittes Ausbildungsjahr
- 5.3
- Zahlungsverkehr und Kredit
- 2.1
- Außenhandelsgeschäfte und Auslandsmärkte, Lernziele g bis l,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 4.3
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel c,
- 5.2
- Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
- 2.1
- Außenhandelsgeschäfte und Auslandsmärkte, Lernziele a bis f,
- 2.2
- Fremdsprachige Kommunikation