Gesetz - GrundflV 03/04
Verordnung über die Saldierung von Grundflächen im Wirtschaftsjahr 2003/2004 im Rahmen der gemeinschaftsrechtlichen Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.