Gesetz - GrundflV 2000/01
Verordnung über die Saldierung von Grundflächen im Wirtschaftsjahr 2000/2001 im Rahmen der gemeinschaftsrechtlichen Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen
§ 3 Konzentration der Sanktionen
Im Falle der Überschreitung einer nationalen Grundfläche sind die in Artikel 2 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1251/1999 vorgesehenen Maßnahmen auf die Teilgrundflächen anzuwenden, deren Überschreitung festgestellt wurde.